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AllgemeineGeschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den vorliegenden Vertrag und alle nachfolgend abgeschlossenen Verträge zwischen der Fa. P.ost S.kriptum (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall explizit eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

2. Leistungsumfang

Der durch die Auftragnehmerin erbrachte Leistungsumfang beinhaltet alle im Angebot dargelegten und durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin bestätigten Leistungen. Nachträglich durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin eingeforderte Leistungen sind gesondert zu vergüten.
Die in der Technischen Dokumentation verarbeiteten Informationen sind sicherheitsrelevant. Zum Schutz des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegenüber evtl. Haftungsansprüchen seiner/ihrer Endkunden (nachträgliche Manipulation) erfolgt die Ausgabe der durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistung grundsätzlich als PDF, nicht als Word-Datei.

3. Preise

Die Kalkulation der Leistung erfolgt anhand der Komplexität des Auftrags und des vorliegenden Risikopotenzials.

4. Leistungszeitraum

Der Leistungszeitraum orientiert sich am Projektverlauf und wird im Angebot bzw. in der Beauftragung explizit festgelegt.

5. Mitwirken des Auftraggebers/der Auftraggeberin

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages zur Bereitstellung sämtlicher zum Erbringen der Leistung erforderlichen Informationen: Datenblätter, Zertifikate, vollständige Zuliefererdokumentation in digitaler Form sowie Abnahmeprotokolle, Technische Zeichnungen, Abbildungen, Fotos/Grafiken, Schalt-, Hydraulik- und Pneumatikpläne, Ersatzteilliste inkl. verbauter Stückzahlen, Zuarbeiten zur Wartungsanleitung und zur Störungsbehebung, alle relevanten Informationen zur Risikoerfassung.

6. Vertraulichkeit

Die Details des Vertrages sind vertraulich zu behandeln. Ebenso wird durch die Fa. P.ost S.kriptum die Geheimhaltung projektbezogener Daten zugesichert.

7. Eigentumsvorbehalt

Von der Auftragnehmerin erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin.

8. Gewährleistung

Ist eine von der Auftragnehmerin erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung der Auftragnehmerin nicht beseitigt, kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Vergütung der Auftragnehmerin mindern.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem/einer nicht fachkundigen Auftraggeber/Aufraggeberin ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

9. Haftung

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich mit Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Prüfen der erbrachten Leistung auf korrekte Darstellung der technischen und sicherheitstechnischen Sachverhalte. Die Haftung der Auftragnehmerin für einen Schaden ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin seiner/ihrer Verpflichtung auf Überprüfung der erbrachten Leistung nicht nachgekommen ist.

10. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt mit Übermittlung des abgeschlossenen Auftrags.
Rechnungen sind, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen und ohne Abzug an die in der Fußzeile der Rechnung angegebene Bankverbindung zu zahlen.
Aufträge mit einem Leistungszeitraum von mehreren Monaten berechtigen die Auftragnehmerin zum Stellen von Abschlagsforderungen.

11. Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin ist nur unter Angabe wichtiger Gründe möglich. Ein wichtiger Grund ist z. B., dass der Kunde/die Kundin des Auftraggebers/der Auftraggeberin von seiner/ihrer Kaufabsicht zurücktritt. In diesem Fall ist durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistung zu vergüten. Eine Kündigung ist nur in Schriftform wirksam.

12. Weitere Bestimmungen

Jeder Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, und sie sich nicht mit beiderseitigem guten Willen beheben lassen, ist das Amtsgericht Görlitz zuständig.

Mengelsdorf, März 2024

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