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Konformität

Das sollten sie wissen

Was versteht man unter Konformitätsbewertung?

Eine Konformitätsbewertung allgemein bezeichnet zunächst einmal nur die Einschätzung, ob ein Produkt nach bestimmten, vorgegebenen Normen gefertigt wurde. Eine Sonderstellung nimmt hier die EU-Konformitätsbewertung ein. Nach ihr weist der Hersteller nach, dass sein Produkt den Sicherheitsanforderungen der geltenden EU-Richtlinien entspricht, also mit den zutreffenden Richtlinieninhalten konform geht. Die EU-Richtlinie für Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) ist eine davon (die allerdings auch nicht-harmonisierte Produkte im Fokus hat), eine andere die EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), die im Jahr 2027 durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt wird.

 

 

Die Konformität des Produkts wird noch vor dem ersten Inverkehrbringen in einem sog. Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt. Anders darf das Produkt innerhalb der EU nicht veräußert werden. Das heißt, es wird beurteilt, inwieweit das Produkt den vorgegebenen Sicherheitsanforderungen entspricht. Dabei wird betrachtet, ob die in einem gesondert durchgeführten Verfahren (Risikobeurteilung) ermittelten Gefahren soweit gemindert bzw. vermieden werden, dass die Maschine als sicher gilt und somit in den Verkehr gebracht werden kann. Im Ergebnis des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt der Hersteller für jedes Produkt eine Erklärung aus, in der er die Konformität bescheinigt, die Konformitätserklärung. Das Produkt selbst erhält daraufhin die sogenannte CE-Kennzeichnung, sofern die zutreffende Richtlinie dies verlangt. Derzeit verlangen 22 Europäische Richtlinien eine CE-Kennzeichnung. Das genaue Vorgehen zur Konformitätsbewertung ist in den Anhängen der zutreffenden Richtlinien benannt.

Welche Unterlagen benötige ich für das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie für meine Maschine?

Was genau für das Konformitätsbewertungsverfahren Ihres Produkts benötigt wird, ergibt sich aus den Produktdifferenzierungen gemäß Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hier wird unter anderem nach vorherrschendem Risikopotenzial unterschieden. Das jeweilige Prozedere des Verfahrens ist in den Anhängen VIII, IX und X der Maschinenrichtline vorgegeben. Die Regeln, nach denen die einzelnen Maßnahmen ausgewählt werden, sind in Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgeführt.

 

Welche Informationen gehören in eine Konformitätserklärung/Einbauerklärung gemäß Maschinenrichtlinie?

Die Konformitätserklärung ist ein Dokument, das jeder Maschine beizuliegen hat. Sie bestätigt, dass die Maschine nach den geltenden Richtlinien und Normen, von denen die wichtigsten aufgelistet sind, gebaut wurde. Zudem enthält die Konformitätserklärung Produktangaben, über die es definiert wird: Name; detaillierte Bezeichnung, sofern zutreffend; Baujahr, Seriennummer sowie die vollständigen Herstellerangaben. Die Unterschrift auf der Konformitätserklärung erfolgt durch die/den CE-Verantwortliche/n bzw. Dokumentationsverantwortliche/n des Unternehmens.

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