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Die neue Maschinenverordnung EU 2023/1230

Das sollten sie wissen

Ab wann gilt die Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Die neue Europäische Maschinenverordnung wurde am 29.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist ab dem 20.1.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen auf dem Markt des Europäischen Wirtschaftsraumes anzuwenden. Und zwar tagesgenau, also ohne Übergangsfrist. Zu keiner Zeit gelten beide Richtlinien parallel. Dennoch sollten Sie sich bereits jetzt mit den Neuerungen der neuen Maschinenverordnung auseinander setzen. Kontaktieren Sie mich gern, wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen.

 

 

Worauf beziehe ich mich, bis die neue Maschinenverordnung in Kraft tritt?

Die Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das bedeutet, bis zum 19.01.2027 beziehen Sie sich in Ihren technischen Unterlagen auf die Europäische Maschinenrichtlinie. Sollten Sie Dokumente bereits nach der neuen Maschinenverordnung erstellen, müssen Sie den Bezug kenntlich machen. Achtung: Im Konformitätsverfahren gilt bis zum Stichtag die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Was ändert sich grundsätzlich mit Einführung der neuen Maschinenverordnung?
  1. Selbstlernende Systeme und Datensicherheit (KI & Cybersecurity) treten mit zunehmender technischer Entwicklung in den Fordergrund. Dies war ein Hauptgrund für die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie. In der neuen Maschinenverordnung wird explizit auf diese Themen eingegangen.

  2. Die neue Maschinenverordnung lässt (bis auf spezifische Ausnahmen) eine digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung zu. Die Herausforderung für den Hersteller besteht darin, den Zugriff auf die digitale Version über die alle Lebenszyklen der Maschine hinweg zu gewährleisten. Das ist besonders bei der Verwendung von QR-Codes auf Typenschildern relevant.

  3. Software übernimmt nach dem heutigen Stand der Technik in immer größerem Umfang Sicherheitsfunktionen. Sie wird künftig wie ein (Hardware-)Sicherheitsbauteil betrachtet. Damit ist sie künftig Teil der Risikobeurteilung und des  Konformitätsbewertungsverfahrens.

  4. Die Definition des Begriffs Maschine wurde dahingehend erweitert, dass nun auch Maschinen ohne vorinstallierte Software als Maschine gelten.

  5. Die Anhänge in der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 weichen in ihrer Reihenfolge von denen der Maschinenrichtlinien 2006/42/EG ab. Eine tabellarische Gegenüberstellung dieser Umstrukturierung finden Sie im Downloadbereich.

  6. Die neue Maschinenverordnung legt unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren für Hochrisikomaschinen fest. Hierbei gilt für die CE-Kennzeichnung von Maschinen aus Teil A Maschinenverordnung die Forderung auf Einbeziehung einer staatlich zugelassenen Stelle.

  7. Die Bewertung wesentlicher Veränderungen an Maschinen ist Teil der neuen Maschinenverordnung. Dies steht im Gegensatz zur noch geltenden Maschinenrichtlinie, nach welcher in Deutschland ein Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet wird.

 

Auf welche Produkte bezieht sich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Die Maschinenrichtlinie gilt für Maschinen und unvollständige Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ihre Vorgaben betreffen alle Personen, die an der Maschine, ihrer Entwicklung bzw. Herstellung beteiligt sind: Konstrukteure, Entwickler, Hersteller, Planer, aber auch Importeure, Verkäufer, Vermieter und die Inverkehrbringer.

Die neue Maschinenverordnung gilt zusätzlich auch für Händler, Einführer und Betreiber, sofern letztere wesentliche Änderungen an der Maschine vornehmen.

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