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Risikobeurteilung

Das sollten sie wissen

Was ist eine Risikobeurteilung?

Genau genommen beschreibt die Risikobeurteilung einen Prozess. Er begleitet bereits die Entwicklungsphase der Maschine, in dem alle von der Maschine ausgehenden Gefährdungen ermittelt und anhand eines dreistufigen Modells ausgeschlossen bzw. gemindert werden.
Die drei Stufen setzen sich zusammen aus der inhärent sicheren Konstruktion, dem Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen und der Warnung vor Restgefahren.

Gleichzeitig steht der Begriff Risikobeurteilung für die Maßnahmendokumentation zur Risikominderung, also für das Nachweisdokument an sich.

 

Brauche ich für mein Produkt eine Risikobeurteilung?

Ob Sie für Ihr Produkt eine Risikobeurteilung anfertigen müssen, ist in der dafür zutreffenden Richtlinie festgeschrieben. Sobald die Maschinenrichtlinie bei Ihrem Produkt Anwendung findet, müssen Sie auf jeden Fall eine Risikobeurteilung anfertigen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Ihr Produkt eine Maschine, eine unvollständige Maschine oder eine auswechselbare Ausrüstung ist. Die Risikobeurteilung ist Ihr Nachweis, dass das von Ihnen in Verkehr gebrachte Produkt sicher ist. 

 

Warum muss ich eine Risikobeurteilung anfertigen?

Ohne dass Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die von Ihrem Produkt ausgehenden Gefährdungen analysiert, bewertet und so weit wie möglich gemindert haben, dürfen Sie für Ihr Produkt keine Konformitätserklärung ausstellen und kein CE-Kennzeichen vergeben. Das bedeutet, Sie dürfen Ihr Produkt im europäischen Wirtschaftsraum nicht in Verkehr bringen.

Wie ist eine Risikobeurteilung aufgebaut?

Gestaltungsleitsätze zur Risikobeurteilung sind in der EN ISO 12100:2010 beschrieben. Der Inhalt der Risikobeurteilung ist zudem in der Europäischen Maschinenrichtlinie festgelegt. Demnach muss der Hersteller sein Produkt zunächst genau beschreiben und mögliche Gefahrenzonen eingrenzen. Hierzu gehört auch die Formulierung der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an die beurteilte Maschine sowie eine Auflistung der Normen, mit denen dieses Ziel zu erreichen ist. Danach hat der Hersteller die Grenzen der Maschine zu bestimmen, indem er die bestimmungsgemäße Verwendung sowie mögliche vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen beschreibt. Die anschließende Ermittlung aller von der Maschine ausgehenden Gefährdungen umfasst alle Lebensphasen der Maschine. Hierfür stehen dem Hersteller drei sogenannte Risikoparameter zur Verfügung: der Schweregrad der auftretenden Verletzungen, die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadensereignisses und die Möglichkeit des Ausweichens der gefährdeten Person. Mithilfe der Risikoparameter ermittelt der Hersteller den Risikographen. Anhand des Risikographen kann der Hersteller nach Ergreifen der Maßnahmen zur Risikominderung überprüfen, inwieweit seine Bemühungen erfolgreich waren und das Gefährdungspotenzial der Maschine vermindert wurde. Selbstverständlich werden auch die durch den Hersteller ergriffenen Maßnahmen zur Risikominderung in der Risikobeurteilung dokumentiert. Nicht behebbare Gefährdungen sind in der Betriebsanleitung als Restrisiken zu beschreiben.

Darf der Hersteller das Erstellen der Risikobeurteilung an eine externe Fachkraft delegieren?

Natürlich. Der Gesetzgeber sieht ausdrücklich vor, dass der Hersteller eine externe Person beauftragen kann. Dies hat den Vorteil, dass der Hersteller wertvolle Zeit spart, denn die Recherchearbeit und die Aufbereitung der Informationen für die Risikobeurteilung stellen einen enormen Zeitfaktor dar.

Die Verantwortung für die Inhalte der Risikobeurteilung verbleibt beim Hersteller. Daher ist die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen durch den Hersteller von größter Bedeutung. Um in dem Prozess der Risikobeurteilung unterschiedliche Expertenmeinungen und -erfahrungen zu berücksichtigen, sollte es sich auch bei Auftragsvergabe an eine externe Fachkraft immer um eine Teamarbeit handeln.

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